Logopaedie im Havel-Nuthe-Center Potsdam
Seit 1996 behandeln wir in der Logopädischen Praxis im HNC in Potsdam mit viel Freude an unserem Beruf alle logopädischen Störungsbilder bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung, Diagnostik und Therapie bei:
Erfahren Sie auf unserer Internetseite mehr über unsere Leistungen und vereinbaren Sie hier einen Termin zur Sprachtherapie.
Antje Kösterke-Buchardt und ihr Team freuen sich auf Sie!
Wir bieten:
Wir wünschen uns:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gerne per E-Mail an Antje Kösterke-Buchardt akb@logopaedie-im-hnc.de
Störung der Aussprache (Dyslalie); Lispeln (Sigmatismus); Näseln Eingeschränkter Wortschatz Störung der Grammatik (Dysgrammatismus) Störung der Textproduktion Sprachverständnisstörung SES in Folge von Hörstörungen und anderen sensorischen Beeinträchtigungen SES bei geistiger Behinderung oder Lernbehinderung SES bei genetischen Syndromen (z.B. Morbus Down) SES bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte (LKGS) Pragmatische Störungen auditiv bedingte Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) Redeflussstörungen (Stottern / Poltern) zentral-auditive Verarbeitungsstörung (AVWS) Myofunktionelle Störung verbale Entwicklungsdyspraxie kindliche Aphasie UK (unterstützte Kommunikation) - bei Problemen der Nahrungsaufnahme (Ess- und Trinktherapie) - nach operativen Eingriffen - bei organisch bedingten Störungen - bei neurologischen Erkrankungen - stimmliche Überlastung in der Kita oder Schule - nach Erkältung - anhaltende Heiserkeit - Kehlkopfentzündung - Krankhafter Verlauf des Stimmbruchs - Stimmlippenknötchen - Stimmlippenpolypen - Kehlkopferkrankungen - Stimmlippenlähmungen nach einer Operation
Bei Ihrem 1. Termin erfolgt ein
Anamnesegespräch, d.h. Ihre
behandelnde Therapeutin erfragt
wichtige Informationen und es
werden organisatorische Dinge
besprochen. Aus diesem Grund
bietet es sich an, dass Sie den 1.
Termin bei uns in der Praxis ohne
Ihr Kind wahrnehmen. Sollten Sie
weitergehende Informationen (z. B.
Arztberichte, therapeutische
Befunde) zur Verfügung haben,
bringen Sie diese bitte mit. So
können Sie uns helfen, Ihr Kind
bestmöglich zu behandeln.
Im weiteren Diagnostik- und
Therapieverlauf kommt Ihr Kind in
der Regel allein in den
Therapieraum, während Sie in
unserem Wartezimmer gemütlich
Platz nehmen können. Am Ende
jeder Stunde (5-10 Minuten)
berichtet Ihnen die Therapeutin, was
gemacht wurde und was Sie daheim
fortführen sollten. Ab der 2. Stunde
wird eine Diagnostik durchgeführt,
welche die Grundlage für die
weiteren Therapiemaßnahmen
bildet. Therapieziele und Methoden
bestimmt die behandelnde
Therapeutin basierend auf den
Ergebnissen der Diagnostik. Die
Diagnostikergebnisse und die
Schwerpunkte der Therapie
bespricht Ihre behandelnde
Therapeutin ausführlich mit Ihnen.
In der Regel findet der Termin für
die logopädische Behandlung immer
zur gleichen Zeit am gleichen Tag
statt. Bitte beachten Sie das bei der
Planung Ihrer anderen Termine.
Wir kommen auch zu Ihnen nach
Hause, wenn Ihr Arzt Ihrem Kind
logopädische Therapie verordnet,
Sie aber aus medizinischen Gründen
mit Ihrem Kind nicht in die Praxis
kommen können. Wichtig ist aber,
dass Ihr Arzt auf Ihrer Verordnung
den Hausbesuch gekennzeichnet
hat. Hausbesuche werden bei uns
am Vormittag und um die
Mittagszeit durchgeführt.
Logopädie ist Teil der medizinischen Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung komplett. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse! Informationen zu unseren Preisen finden Sie unter `Infos zur Preisgestaltung`.
Grundversorgung und muss von
einem Arzt verordnet werden.
Wir kommen auch zu Ihnen nach
Hause, wenn Ihr Arzt Ihrem Kind
logopädische Therapie verordnet,
Sie aber aus medizinischen Gründen
mit Ihrem Kind nicht in die Praxis
kommen können. Wichtig ist aber,
dass Ihr Arzt auf Ihrer Verordnung
den Hausbesuch gekennzeichnet
hat. Hausbesuche werden bei uns
am Vormittag und um die
Mittagszeit durchgeführt.
Sie erfolgt in Einzel- oder
Gruppentherapie. Wenn vom Arzt
verordnet, ist es möglich, die
Behandlung im Hausbesuch
durchzuführen. Für eine
logopädische Therapie benötigen
Sie eine so genannte
> Heilmittelverordnung von Ihrem
Arzt. Bringen Sie die
Heilmittelverordnung unbedingt
zum ersten Termin mit, denn ohne
diese Heilmittelverordnung dürfen
wir keine Therapie durchführen.
Folgende Ärzte können
Heilmittelverordnungen ausstellen:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Zahnärzte / Kieferorthopäden
- Neurologen
- Internisten
- Phoniater
- Pädaudiologen
- Kinder- & Jugendpsychiater
Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns eine Honorarvereinbarung ab. Am Ende der Behandlung bekommen Sie von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen.
Störung der gesprochenen Sprache und des Sprachverständnisses (Aphasie) Sprechstörungen (Dysarthrie, Sprechapraxie) nach – Schädel-Hirn-Verletzungen – Morbus Parkinson – Multiple Sklerose – Demenz – ALS u.a. Lesestörung (Dyslexie) Schreibstörung (Dysgraphie) Redeflussstörungen (Stottern/Poltern) UK (unterstützte Kommunikation) bei Problemen der Nahrungsaufnahme (Ess- und Trinktherapie) nach operativen Eingriffen bei organisch bedingten Störungen bei neurologischen Erkrankungen stimmliche Überlastung nach Erkältung anhaltende Heiserkeit Kehlkopfentzündung Stimmlippenknötchen Stimmlippenpolypen Kehlkopferkrankungen Stimmlippenlähmungen nach einer Operation nach Laryngektomie (Anbildung einer Ruktusstimme, auch Ösophagusersatzstimme genannt)
– Schlaganfall
im Beruf / im Alltag
Bei Ihrem 1. Termin erfolgt ein
Anamnesegespräch, d.h. Ihre
behandelnde Therapeutin erfragt
wichtige Informationen und es
werden organisatorische Dinge
besprochen. Sollten Sie
weitergehende Informationen (z. B.
Arztberichte, therapeutische
Befunde) zur Verfügung haben,
bringen Sie diese bitte mit. So
können Sie uns helfen, Sie
bestmöglich zu behandeln.
Ab der 2. Stunde wird eine
Diagnostik durchgeführt, welche die
Grundlage für die weiteren
Therapiemaßnahmen bildet.
Therapieziele und Methoden
bestimmt die behandelnde
Therapeutin basierend auf den
Ergebnissen der Diagnostik. Die
Diagnostikergebnisse und die
Schwerpunkte der Therapie
bespricht Ihre behandelnde
Therapeutin ausführlich mit Ihnen.
In der Regel findet der Termin für
die logopädische Behandlung immer
zur gleichen Zeit am gleichen Tag
statt. Bitte beachten Sie das bei der
Planung Ihrer anderen Termine.
Wir kommen auch zu Ihnen nach
Hause, wenn Ihr Arzt Ihnen
logopädische Therapie verordnet,
sie aber aus medizinischen Gründen
nicht in die Praxis kommen können.
Wichtig ist aber, dass Ihr Arzt auf
Ihrer Verordnung den Hausbesuch
gekennzeichnet hat. Hausbesuche
werden bei uns am Vormittag und
um die Mittagszeit durchgeführt.
Logopädie ist Teil der medizinischen Ab dem 18. Lebensjahr fällt bei gesetzlich Versicherten eine Rezeptgebühr nach dem Sozialgesetzbuch an (§ 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V). Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 % der Behandlungskosten. Zusätzlich fällt eine Gebühr von 10 € pro Rezept an. Haben Sie eine Zuzahlungsbefreiung, legen Sie uns bitte eine Kopie der Zuzahlungsbefreiung vor. Die Befreiung gilt für ein Kalenderjahr und muss deshalb jedes Jahr neu bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die jährliche Zuzahlungsgrenze liegt bei maximal zwei Prozent Ihrer jährlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung reduziert sich diese Grenze auf ein Prozent. Für die Berechnung der Zuzahlungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns eine Honorarvereinbarung ab. Am Ende der Behandlung bekommen Sie von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse! Informationen zu unseren Preisen finden Sie unter `Infos zur Preisgestaltung`.
Grundversorgung und muss von
einem Arzt verordnet werden.
Sie erfolgt in Einzel- oder
Gruppentherapie. Wenn vom Arzt
verordnet, ist es möglich, die
Behandlung im Hausbesuch
durchzuführen. Für eine
logopädische Therapie benötigen
Sie eine so genannte
> Heilmittelverordnung von Ihrem
Arzt. Bringen Sie die
Heilmittelverordnung unbedingt
zum ersten Termin mit, denn ohne
diese Heilmittelverordnung dürfen
wir keine Therapie durchführen.
Folgende Ärzte können
Heilmittelverordnungen ausstellen:
- Hausärzte
- HNO-Ärzte
- Zahnärzte / Kieferorthopäden
- Neurologen
- Internisten
- Phoniater
Liebe Patienten,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen unsere Preisgestaltung kurz erläutern.
Bei uns in der Praxis werden Sie von hochqualifiziertem Fachpersonal behandelt, bestehend aus Patholinguistinnen (akademischen Sprachtherapeutinnen) und Logopädinnen.
Jede unserer Therapeutinnen besucht im Jahr regelmäßig Fortbildungen, um so das vorhandene Fachwissen kontinuierlich zu erweitern. So können wir Ihnen zu jeder Zeit qualitativ sehr hochwertige Therapien anbieten, welche dem aktuellen Forschungs- und Wissenstand entsprechen. Eine Auflistung unserer Qualifikationen und Fortbildungen finden Sie hier. (Link zu Fortbildungen)
Die Preise für Privatpatienten legen wir fest, indem wir den 1,8-fachen Satz der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnen.
Ärzte und Zahnärzte bestimmen ihre Preise über die sogenannte GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GoZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Diese Preise sind staatlich festgelegt. Für die Erbringung von Heilmitteln durch Logopäden/Sprachtherapeuten gibt es so eine Gebührenordnung nicht. Damit ist es den Therapeuten freigestellt, die Preise für die Behandlung ihrer Privatpatienten festzulegen. Die Empfehlungen der Berufsverbände für die Vergütungssätze bei Privatversicherten liegen zwischen dem 1,4- bis 2,5-fachen Satz der Vergütungssätze der GKV. In der Regel bekommen Privatversicherte diese Kosten von ihrer Krankenversicherung erstattet. Dabei hängt es vom gewählten Tarif ab, in welcher Höhe diese Kostenerstattung greift. Rechtlich gesehen muss der Patient den Preis für eine Therapie bezahlen, welchen der Therapeut in der Honorarvereinbarung mit ihm vereinbart hat – unabhängig davon, ob die private Krankenversicherung die Kosten vollständig, nur zum Teil oder gar nicht erstattet. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Behandlungsverträge geregelt werden (§ 630a BGB). Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, dass Sie unseren Kostenvoranschlag bei Ihrer Kranversicherung einreichen, um die Kostenübernahme VOR Behandlungsbeginn zu klären.
Da wir die Erstattungspraxis der einzelnen privaten Krankenversicherungen (PKV) nicht beeinflussen und die Preise nicht nach jedem Patienten und dessen PKV neu ausrichten können, haben wir uns für einheitliche Preise für alle Privatversicherten entschieden. Unsere Preise gelten auch für beihilfeberechtige Patienten und sind nicht verhandelbar.
Fest steht, dass Sie als Privatpatient für Ihre Behandlung mehr zahlen als gesetzlich versicherte Patienten. Dies liegt daran, dass die GKV-Preise einen Rabatt enthalten. Da die überwiegende Mehrheit der Versicherten in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist die Anzahl der Behandlungseinheiten für gesetzlich Versicherte entsprechend groß. Dies haben die GKVen geschickt genutzt, um für ihre Patienten die Preise auszuhandeln und bekommen dafür einen Mengenrabatt. Privatpatienten zahlen im Gegensatz dazu den regulären Preis für eine Behandlung.
Position | Preise |
Erstdiagnostik 60 min | 200,07 € (Anamnese, Diagnostik und Diagnostikauswertung) |
Bedarfsdiagnostik 30 min | 100,04 € (Diagnostik und Diagnostikauswertung) |
Behandlung 30 min | 88,92 € (30 min Behandlung + 15 min Vor- und Nachbereitung) |
Behandlung 45 min | 122,27 € (45 min Behandlung + 15 min Vor- und Nachbereitung) |
Behandlung 60 min | 155,61 € (60 min Behandlung + 15 min Vor- und Nachbereitung) |
Hausbesuch inkl. Wegegeld | 38,18 € |
Arztbericht Richtzeit 20 min | 53,41 € |
Arztbericht Richtzeit 45 min | 120,18 € |
So erreichen Sie uns:
Logopädische Praxis im HNC
Inh. Antje Kösterke-Buchardt
Konrad-Wolf-Allee 1-3
14480 Potsdam
0331-625352
0176-61491249
0331-625354
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Unsere Praxis finden Sie im Eingang neben der Apotheke in der 1. Etage. Die Räumlichkeiten der Praxis sind barrierefrei zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns während der Therapien nicht persönlich am Telefon sprechen können. Hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann zurück.
Straßenbahn: Linien 92 und 96
Haltestelle: Potsdam, Hans-Albers-Str.
Bus: Linien 696 und 699
Haltestelle: Potsdam, Hans-Albers-Str.
Auto: Konrad-Wolf-Allee 1-3
Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Parkplatz
des Havel-Nuthe-Centers zur Verfügung.
Informationsanbieter
(verantwortlich für den Inhalt)
Logopaedie im Havel-Nuthe Center
Inhaberin Antje
Kösterke-Buchardt
Konrad-Wolf-Allee 1
D – 14480 Potsdam
Telefon:
0331-62 53 52
Fax: 0331-62 53 54
E-Mail: praxis@logopaedie-im-hnc.de
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Datenschutzerklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Logopaedie im Havel-Nuthe Center
Frau Antje Kösterke-Buchardt
Konrad-Wolf-Allee 1
14480 Potsdam
Telefon: 0331-62 53 52
Fax: 0331-62 53 54
E-Mail: praxis@logopaedie-im-hnc.de
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Server-Log-Dateien
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Verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
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