Liebe Patienten,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen unsere Preisgestaltung kurz erläutern.
Bei uns in der Praxis werden Sie von hochqualifiziertem Fachpersonal behandelt, bestehend aus Patholinguistinnen (akademischen Sprachtherapeutinnen) und Logopädinnen.
Jede unserer Therapeutinnen besucht im Jahr regelmäßig Fortbildungen, um so das vorhandene Fachwissen kontinuierlich zu erweitern. So können wir Ihnen zu jeder Zeit qualitativ sehr hochwertige Therapien anbieten, welche dem aktuellen Forschungs- und Wissenstand entsprechen. Eine Auflistung unserer Qualifikationen und Fortbildungen finden Sie hier. (Link zu Fortbildungen)
Die Preise für Privatpatienten legen wir fest, indem wir den 1,8-fachen Satz der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnen.
Ärzte und Zahnärzte bestimmen ihre Preise über die sogenannte GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GoZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Diese Preise sind staatlich festgelegt. Für die Erbringung von Heilmitteln durch Logopäden/Sprachtherapeuten gibt es so eine Gebührenordnung nicht. Damit ist es den Therapeuten freigestellt, die Preise für die Behandlung ihrer Privatpatienten festzulegen. Die Empfehlungen der Berufsverbände für die Vergütungssätze bei Privatversicherten liegen zwischen dem 1,4- bis 2,5-fachen Satz der Vergütungssätze der GKV. In der Regel bekommen Privatversicherte diese Kosten von ihrer Krankenversicherung erstattet. Dabei hängt es vom gewählten Tarif ab, in welcher Höhe diese Kostenerstattung greift. Rechtlich gesehen muss der Patient den Preis für eine Therapie bezahlen, welchen der Therapeut in der Honorarvereinbarung mit ihm vereinbart hat – unabhängig davon, ob die private Krankenversicherung die Kosten vollständig, nur zum Teil oder gar nicht erstattet. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Behandlungsverträge geregelt werden (§ 630a BGB). Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, dass Sie unseren Kostenvoranschlag bei Ihrer Kranversicherung einreichen, um die Kostenübernahme VOR Behandlungsbeginn zu klären.
Da wir die Erstattungspraxis der einzelnen privaten Krankenversicherungen (PKV) nicht beeinflussen und die Preise nicht nach jedem Patienten und dessen PKV neu ausrichten können, haben wir uns für einheitliche Preise für alle Privatversicherten entschieden. Unsere Preise gelten auch für beihilfeberechtige Patienten und sind nicht verhandelbar.
Fest steht, dass Sie als Privatpatient für Ihre Behandlung mehr zahlen als gesetzlich versicherte Patienten. Dies liegt daran, dass die GKV-Preise einen Rabatt enthalten. Da die überwiegende Mehrheit der Versicherten in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist die Anzahl der Behandlungseinheiten für gesetzlich Versicherte entsprechend groß. Dies haben die GKVen geschickt genutzt, um für ihre Patienten die Preise auszuhandeln und bekommen dafür einen Mengenrabatt. Privatpatienten zahlen im Gegensatz dazu den regulären Preis für eine Behandlung.
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